AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Frauke Greiwe Beratung & Coaching
Eppendorfer Weg 57a | 20259 Hamburg, Stand 01.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs‑, Coaching‑, Trainings‑ und sonstige Dienstleistungen zwischen Frauke Greiwe (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zustimmt.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn nicht erneut auf sie hingewiesen wird.
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten zusätzlich die in diesen AGB enthaltenen verbraucherschutzrechtlichen Sonderregelungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Auftragnehmerin erbringt Beratung und Coaching rund um Führung, Team-Entwicklung und Change sowie verwandte Dienstleistungen nach Maßgabe der jeweiligen individuellen Angebote.
Der konkrete Inhalt, Umfang und Ablauf der jeweiligen Dienstleistung ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
Bei den Dienstleistungen handelt es sich um Tätigkeiten gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet.
§ 3 Leistungserbringung
Die Auftragnehmerin bestimmt ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit selbstständig und eigenverantwortlich. Termine werden mit angemessenem zeitlichen Vorlauf zwischen den Parteien abgestimmt.
Präsenztermine wie Workshops oder Trainings sind aufgrund organisatorischer Erfordernisse mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen zu vereinbaren.
Reisekosten werden wie folgt erstattet:
Bahnreisen in der 1. Klasse,
Flugreisen und sonstige öffentliche Verkehrsmittel in der 2. Klasse,
Pkw-Nutzung mit 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Auftragnehmerin berechnet Reisekosten stets nach der kürzest möglichen Strecke.
Notwendige Hotelübernachtungen werden erstattet, sofern der Veranstaltungsort mehr als 100 km von Hamburg entfernt liegt und der Termin morgens beginnt. Die Erstattung erfolgt bis zu einem Betrag von maximal 160 EUR pro Nacht zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Auftragnehmerin setzt für die Leistungserbringung digitale Werkzeuge, Online‑Plattformen und – soweit erforderlich – KI‑gestützte Tools ein. Näheres ergibt sich aus § 11.
Für die Bereitstellung ihrer Arbeitsmittel und Geräte (z. B. Laptop, Pkw) ist die Auftragnehmerin selbst verantwortlich. Dem Auftraggeber entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot festgelegten Honorar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzlicher Aufwand, der im Verlauf der Zusammenarbeit entsteht, wird nur dann vergütet, wenn der Auftraggeber diesem Mehraufwand zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
Die Rechnung ist innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Ansprüche der Auftragnehmerin aus dem jeweiligen Auftrag erfüllt.
Die Auftragnehmerin trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versteuerung der erhaltenen Vergütung.
§ 5 Verhinderung und Abwesenheit
Ist die Auftragnehmerin aufgrund von Krankheit an der Leistungserbringung gehindert, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Verhinderung.
Geplanter Urlaub wird dem Auftraggeber frühzeitig mitgeteilt. Dies gilt nicht für Ortswechsel, bei denen die Auftragnehmerin an einem anderen Ort dieselbe Leistung erbringen kann und ihre Erreichbarkeit gewährleistet bleibt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und informiert sie über alle relevanten Vorgänge und Umstände, auch wenn diese erst während der Zusammenarbeit bekannt werden.
Auf Verlangen der Auftragnehmerin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen sowie seiner mündlichen und schriftlichen Erklärungen in Textform zu bestätigen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Handlungsempfehlungen der Auftragnehmerin umzusetzen. Die Verantwortung für die Prüfung von Empfehlungen vor deren Umsetzung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
§ 7 Termine und Terminabsagen
Vereinbarte Termine für Workshops, Trainings, Coachings, Beratungen und Projekttermine sind verbindlich.
Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber ist bis spätestens 15 Werktage vor dem Termin möglich.
Bei späteren Absagen gelten folgende Ausfallhonorare:
10–14 Werktage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
weniger als 10 Werktage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.
Die Ausfallregelung gilt auch dann, wenn ein Termin aufgrund fehlender Teilnahme oder fehlender Organisation des Auftraggebers oder seiner Mitarbeitenden nicht durchgeführt werden kann.
Kann die Auftragnehmerin einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, unvorhergesehene Ereignisse) nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin angeboten.
§ 8 Schweigepflicht
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
Eine Wettbewerbs-Exklusivität muss nicht eingehalten werden, da die Schweigepflicht auch gegenüber Mitbewerbern des Auftraggebers von der Auftragnehmerin einzuhalten ist.
§ 9 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die unter www.fraukegreiwe.de/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zusammenarbeit zu informieren.
§ 10 Versicherung
Die Auftragnehmerin verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei Hiscox SA, Niederlassung Deutschland.
Versichert sind Tätigkeiten als Unternehmens‑ und Personalberaterin im Rahmen einer Vermögensschadenhaftpflicht sowie einer Betriebshaftpflicht.
§ 11 Einsatz digitaler Tools und KI‑Systeme
Die Auftragnehmerin setzt datenschutzkonforme digitale Tools ein.
KI‑Tools werden ausschließlich unterstützend verwendet; es werden keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen getroffen.
Die inhaltliche Verantwortung für Entscheidungen verbleibt stets beim Auftraggeber.
§ 12 Urheber‑ und Nutzungsrechte
Sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Materialien, Konzepte, Präsentationen, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Die Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.
§ 13 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Die Auftragnehmerin bewahrt alle ihr überlassenen Unterlagen sorgfältig auf und stellt sicher, dass Dritte keinen Zugriff erhalten.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden die Unterlagen unaufgefordert an den Auftraggeber zurückgegeben.
§ 14 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftungsregelungen gelten auch für Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
§ 15 INQA‑Coaching
Entscheidet sich der Auftraggeber dafür, die Beratungsleistungen der Auftragnehmerin im Rahmen des Programms „INQA‑Coaching“ durchführen zu lassen, erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Die Förderung wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Auftraggeber sämtliche programmspezifischen Förderbedingungen erfüllt.
Die Teilnahme am Förderprogramm erfordert eine vorherige INQA‑Erstberatung bei einer autorisierten INQA‑Beratungsstelle (IBS) sowie die Registrierung des Unternehmens im Förderportal Z‑E‑U‑S der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft‑Bahn‑See. Die Beantragung des INQA‑Coaching‑Schecks sowie der spätere Antrag auf Kostenerstattung erfolgen ausschließlich durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung des INQA‑Coachings sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere die aktive Mitwirkung der Geschäftsführung und ausgewählter Mitarbeitender, die Teilnahme an allen vorgesehenen Terminen und Arbeitsphasen sowie die Bereitstellung der für den Coachingprozess erforderlichen zeitlichen und personellen Ressourcen.
Die Verantwortung für die inhaltliche Bearbeitung der Coachingthemen, die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen sowie für den Fortschritt im Unternehmen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Die Auftragnehmerin begleitet und moderiert den Prozess gemäß den methodischen Vorgaben des Programms, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder strategischen Erfolg.
Zur Unterstützung der Analyse‑ und Arbeitsphasen kann die Auftragnehmerin bedarfsweise digitale Analysetools einsetzen. Diese werden ausschließlich datenschutzkonform genutzt. Der Einsatz digitaler Werkzeuge dient der strukturierten Erfassung betrieblicher Herausforderungen und der zielgerichteten Entwicklung geeigneter Lösungen.
Die Vergütung für die Beratungsleistungen wird vom Auftraggeber zunächst vollständig an die Auftragnehmerin gezahlt. Eine erste Rechnung erfolgt nach Abschluss der ersten Arbeitsphase; eine zweite Rechnung nach Abschluss der Evaluation. Der Auftraggeber geht damit in Vorleistung.
Der Auftraggeber stellt nach Abschluss des Coachings eigenständig den Antrag auf Kostenerstattung über das Förderportal Z‑E‑U‑S. Die Bewilligung, Auszahlung und Höhe der möglichen Förderung liegen ausschließlich im Ermessen der zuständigen Bewilligungsstelle. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Höhe der Förderung.
Ungeachtet der Förderfähigkeit bleibt die vereinbarte Vergütung gegenüber der Auftragnehmerin in voller Höhe geschuldet. Das Risiko einer Nichtbewilligung oder einer teilweisen Bewilligung trägt allein der Auftraggeber.
§ 16 Widerrufsrecht
Verbraucher können den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung in Textform.
Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
Hat die Auftragnehmerin auf Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen, ist ein angemessener Wertersatz zu zahlen.
§ 17 Referenznennung
Mit Zustandekommen der Zusammenarbeit darf die Auftragnehmerin das Firmenlogo des Auftraggebers zeitlich unbefristet als Referenz auf ihrer Website und in Präsentationen verwenden.
Die Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 18 Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
§ 19 Verjährung
Ansprüche gegen die Auftragnehmerin verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig.
Die verkürzte Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 20 Gerichtsstand
Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 21 Streitbeilegung
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist hierzu jedoch grundsätzlich bereit.
§ 22 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Als Schriftform ist das Format E-Mail ausreichend.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.